Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Mitarbeiter, der bis einschl. 28.02.2025 auf geringf. Basis Beschäftigt war.
Im Juli erfolgt nochmal eine Leistungsorientierte Auszahlung.
1. Muss die Auszahlung dem Abrechnungsmonat 02.2025 zugeordnet werden oder steht der Auszahlung im Juli nichts im Wege
2. Wie ist die Grenze zu berechnen:
2 Monate x 556,00 € oder sind bei Auszahlung im Juli insgesamt 3 Monate (Januar, Februar und Juli) zugrunde zulegen, wo jeweils 556,00 € an max. Entgelt für die Berechnung der Grenze angesetzt werden kann
Uns geht es zielgerichtet darum zu überprüfen, inwieweit die Grenze der geringf. B. mit Auszahlung der Einmalzahlung eingehalten wird.
Besteht die Möglichkeit auf dieses Beispiel einzugehen?
Besten Dank.