Guten Tag,
eine Lehramtsreferendar, der als Beamtenanwärter nunmehr privat versichert ist, war vorher in der AOK für 1,5 Monate in der studentischen KV als Werksstudent versichert.
Aufgrund des Beamtenverhältnisses hat der Referndar die KV gekündigt. Die AOK akzeptiert die Kündigung allerdings nicht mit der Begründung, dass kein Kündigungsrecht bestehe.
War überhaupt eine Kündigung erforderlich?
Hat die AOK recht? Welche rechtl. Vorschrift gilt?
Sofern für den Rechtsreferndar aufgrund des Eintritts in das Beamtenverhältnis ein Sonderkündigungsrecht bestand, können Sie mir hierfür auch die rechtl. Grundlage nennen?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Freundliche Grüße
Frau Schubert