Expertenforum - Lehramtreferendar Beamtenanwärter privat versichert und vorher AOK

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  • 01
    Lehramtreferendar Beamtenanwärter privat versichert und vorher AOK

    Guten Tag,


    eine Lehramtsreferendar, der als Beamtenanwärter nunmehr privat versichert ist, war vorher in der AOK für 1,5 Monate in der studentischen KV als Werksstudent versichert.

    Aufgrund des Beamtenverhältnisses hat der Referndar die KV gekündigt. Die AOK akzeptiert die Kündigung allerdings nicht mit der Begründung, dass kein Kündigungsrecht bestehe.


    War überhaupt eine Kündigung erforderlich?


    Hat die AOK recht? Welche rechtl. Vorschrift gilt?


    Sofern für den Rechtsreferndar aufgrund des Eintritts in das Beamtenverhältnis ein Sonderkündigungsrecht bestand, können Sie mir hierfür auch die rechtl. Grundlage nennen?


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.


    Freundliche Grüße

    Frau Schubert

  • 02
    RE: Lehramtreferendar Beamtenanwärter privat versichert und vorher AOK

    Sehr geehrte Frau Schubert,
     
    bitten haben Sie Verständnis, dass im Rahmen dieses Forums leider keine verbindlichen Beurteilungen von Einzelfällen erfolgen können. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die
    zuständige Krankenkasse, da insbesondere dort alle zur Beurteilung notwendigen Informationen vorliegen.
     
    Ganz allgemein geben wir Ihnen zu dem von Ihnen geschilderten Fall folgende Einschätzung.
     
    Liegt Krankenversicherungspflicht, wie z. B. in der studentischen Krankenversicherung vor, kann die Mitgliedschaft innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gewählt werden.
    Eine Kündigung zugunsten einer privaten Krankenversicherung ist nicht möglich.
     
    Sofern diese Krankenversicherungspflicht endet, setzt sich diese Mitgliedschaft im Rahmen des § 188 Abs. 4 SGB V als freiwillige Mitgliedschaft fort. Dieser Fortsetzung kann innerhalb von 2 Wochen nach Hinweis der Krankenkasse widersprochen werden, wenn eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall (z. B. private Krankenversicherung) nachgewiesen wird.
     
    Insoweit ist zu diesem Zeitpunkt eine Kündigung nicht notwendig. Zu einem späteren Zeitpunkt kann eine bestehende freiwillige Krankenversicherung gegebenenfalls unter Einhaltung der Kündigungsfrist zugunsten einer privaten Krankenversicherung gekündigt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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