Guten Tag,
unser Mandant macht gelegentlich eine Sammelbestellung bei einem externen Lebensmittelgroßhändler. An dieser Sammelbestellung können sich auch die Mitarbeiter beteiligen. Diese erhalten dann die Ware sowie eine Rechnung von unserem Mandanten mit Mehrwertsteuer, die sie an unseren Mandanten dann überweisen bzw. bezahlen. (Es handelt sich um Kleinstbeträge für z.B. ein Päckchen Haferflocken, Kekse, Brötchen oder Reinigungsartikel.)
Meine Frage: liegt hier ggf. ein geldwerter Vorteil vor (Differenz zum marktüblichen Wert), muss hier etwas im Lohnkonto aufgezeichnet werden? Oder ist mit Rechnungsstellung und Bezahlung der Waren alles abgegolten?
Viele Grüße