Wie definiert sich im SV-Recht ein laufender Bezug? Ich habe die für mich unplausible Antwort erhalten, dass es sich bei quartalsweise auszuzahlenden Umsatzprovisionen um laufende Bezüge handeln soll.
Ich kenne § 23a SGB IV, für mich ist der o.g. Entgeltbestandteil zweifelsfrei ein Einmalbezug. Wie sehen Sie das?