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  • 01
    laufender Bezug

    Wie definiert sich im SV-Recht ein laufender Bezug? Ich habe die für mich unplausible Antwort erhalten, dass es sich bei quartalsweise auszuzahlenden Umsatzprovisionen um laufende Bezüge handeln soll.


    Ich kenne § 23a SGB IV, für mich ist der o.g. Entgeltbestandteil zweifelsfrei ein Einmalbezug. Wie sehen Sie das?

  • 02
    RE: laufender Bezug

    Guten Tag,
     
    der Gesetzgeber hat den Begriff des laufenden Arbeitsentgelts nicht konkretisiert. Seine Definition ergibt sich vielmehr aus dem Umkehrschluss zum Begriff des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts. Demzufolge handelt es sich um laufendes Arbeitsentgelt, wenn dieses für die Arbeit in einem bestimmten Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt wird. Dies gilt zum Beispiel für Lohn oder Gehalt, Mehrarbeitszuschläge oder Schichtzulagen.
    Dies gilt unabhängig davon, dass die Abrechnung von laufendem Arbeitsentgelt in größeren Abständen als monatlich erfolgen kann – zum Beispiel bei Mehrarbeitsvergütungen oder Provisionen. 
     
    Aus diesem Grund ist es möglich, dass Provisionen quartalsweise ausgezahlt werden, aber laufendes Arbeitsentgelt darstellen, da diese zum regulären Arbeitsentgelt gehören und einen Bezug zu bestimmten Entgeltabrechnungszeiträume haben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: laufender Bezug

    Wenn ich solche quartalsweisen Provisionen als laufenden Bezug abrechne ist es folglich unschädlich, wenn alle 3 Monate die BBMG überschritten wird?

  • 04
    RE: laufender Bezug

    Guten Tag,
     
    eine quartalsweise ausgezahlte Provision stellt laufendes Arbeitsentgelt dar, sofern ein Bezug zu bestimmten Entgeltabrechnungszeiträumen besteht.
     
    In dieser Konstellation ist das Entgelt den einzelnen Abrechnungszeiträumen zuzuordnen. Der Betrag kann hier gleichmäßig auf die 3 Monate verteilt werden.
     
    Eine Verbeitragung der gesamten Provision als laufendes Arbeitsentgelt im dritten Monat ist nicht zulässig.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 05
    RE: laufender Bezug

    Was unterscheidet meinen Fall von diesem? Dort wird auch gesagt "Einmalbezug"


    www.aok.de/fk/plus/tools/weitere-inhalte/expertenforum/discussion/controller/show/thread/bonuszahlung-auszahlung-quartalweise/

  • 06
    RE: laufender Bezug

    Guten Tag,
     
    bei dem von Ihnen angesprochenen Fall handelt es sich um eine Bonuszahlung die keinen direkten Bezug zu einem einzelnen Lohnabrechnungszeitraum hat. Insoweit
    handelt es sich um einen Einmalbezug.
     
    In Ihrem Fall handelt es sich um eine Umsatzprovision. Regelmäßig richtet sich diese nach dem individuellen Umsatz je Abrechnungsmonat. Insoweit liegt hier dann
    ein Bezug zu den Entgeltabrechnungszeiträumen vor. Damit liegt ein laufendes Arbeitsentgelt vor.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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