Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Arbeitnehmer hatte einen Arbeitsunfall und bezieht seit dem 04.07.23 Krankengeld – bzw. von der BG Bau sein Gehalt.
was passiert mit sein Urlaubsanspruch für die Jahre 2023 und 2024, ist bis April 2025 weiterhin Krankgeschrieben., bzw. hat er Urlaubsanspruch ab dem Monat Juli 23, wo der Arbeitsunfall stattgefunden hat?
Muss der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch auszahlen obwohl der Arbeitnehmer noch nicht Arbeitsfähig ist?
Es läuft noch ein Firmenfahrzeug (Fahrtenbuchmethode) welches aber von anderen Arbeitnehmer benutzt wird, ist hier auch was zu beachten?
Vielen Dank.