Guten Tag,
wir beschäftigen einen Minijobber, welcher über mehrere Monate hinweg wegen derselben Erkrankung krank geschrieben ist.
Wir haben den Lohn zu Gunsten des Mitarbeiters ab dem 42. Tag nicht gekürzt.
Hat dies Auswirkungen auf den AAG U1-Erstattungsantrag für uns? (wir sind U1-pflichtig)
Welche weitere Auswirkungen / Nachteile kann die Lohnfortzahlung über dem 42. Tag hinaus bei Minijobber für uns als Unternehmen haben?
Vielen Dank.