Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    LA

    Wenn ein Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze erreicht hat, aber weiterhin erwerbstätig bleibt und freiwillig Rentenversicherungsbeiträge zahlt, um seine spätere Rente zu erhöhen: Kann dieser Arbeitnehmer auf den steuerlichen Freibetrag für erwerbstätige Rentner (nach § 3 Nr. 21 EStG) verzichten, oder ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, diesen Freibetrag bei der Lohnabrechnung anzuwenden?

  • 02
    RE: LA

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage betrifft steuerrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können.
    Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie von Fachanwälten für Steuerrecht.

    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Sie bei Ihrer Frage das Themengebiet Arbeitsrecht bzw. Steuerrecht auswählen.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Steuerrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Steuerrecht“.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: LA

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Regelungen zu Steuerpflicht, Steuerfreiheit etc. und damit auch die Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr. 21 EStG sind verbindlich. Seitens des Arbeitgebers ist bei Vorliegen der Voraussetzungen der Steuerfreibetrag also im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigen.


    Im geschilderten Fall wird u.E. dadurch die freiwillige Weiterzahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung (freiwillige Versicherung) nicht ausgeschlossen. Wenn der betreffende Arbeitnehmer keinen Antrag auf Bezug einer Altersrente stellt und trotz Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin (freiwillig) Rentenversicherungsbeiträge einzahlt, sind auch die Voraussetzungen für die "Aktivrente" (steuerliche Privilegierung) nach § 3 Nr. 21 EStG erfüllt.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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