Unser PKV versicherter Mitarbeiter wird nach dem Renteneintritt in Teilzeit weiter bei uns beschäftigt sein. Er erhält von der Rentenversicherung einen Beitragszuschuss zur PKV.
Wie verhält es sich nun mit dem AG Zuschuss zur PKV? Bleibt dieser unverändert bestehen oder kann der Zuschuss der RV vom AG Zuschuss abgezogen werden?
Danke vorab für eine Klärung dazu.