Ein Zeitsoldat bekommt nach seiner aktiven Dienstzeit noch Übergangsgebührnisse für zwei Jahre. Der Soldat bekommt vom Dienstherr einen Zuschuss während dieser Zeit zu seiner PKV.
Während des Bezugs von Übergangsgebührnissen nimmt der Soldat eine Beschäftigung bei mir mit einem monatlichen Bruttogehalt von 3.500 EUR in Teilzeit.
Muss mit Beschäftigungsbeginn bei mir Krankenversicherung gezahlt werden, oder erst mit Ablauf des Bezugs von Übergangsgebührnissen