Expertenforum - KV und PV bei Selbständigen

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  • 01
    KV und PV bei Selbständigen

    Hallo zusammen,


    ein Mandant von uns stellt einen neuen Mitarbeiter in Teilzeit ein. Dieser ist hauptberuflich selbständig und hier freiwillig versichert.

    Wie ist dieser Mitarbeiter anzumelden? 0110?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Silke Ludwig


     

  • 02
    RE: KV und PV bei Selbständigen

    Sehr geehrte Frau Ludwig,
     
    sofern die Selbstständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird, ist für die Beschäftigung eine Meldung mit der Beitragsgruppe „0110“ vorzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: KV und PV bei Selbständigen

    Kann der AG dann einen Zuschuss zur KV und PV bezahlen?

  • 04
    RE: KV und PV bei Selbständigen

    Sehr geehrte Frau Ludwig,
     
    da der betreffende Arbeitnehmer nach Ihren Angaben hauptberuflich selbstständig erwerbstätig und somit nicht krankenversicherungspflichtig ist (§ 5 Abs.5 SGB V), besteht aus der Beschäftigung kein Anspruch auf einen beitragsfreien Arbeitgeberzuschuss zu einer freiwillig gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung, da hauptberuflich selbstständige Personen nicht zu den in § 257 SGB V genannten Personenkreisen gehören.

    Sofern der Arbeitgeber in einem solchen Fall dem Mitarbeiter einen Beitragszuschuss auf freiwilliger Basis zahlt, stellt dieser einen geldwerten Vorteil dar, der beitragspflichtig in der Sozialversicherung abzurechnen ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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