Expertenforum - KV/ PV Beitrag

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  • 01
    KV/ PV Beitrag

    Frage wenn man ein Tätigkeit für eine annerkannte Körperschaft im öffntlchen Recht ( religiös)

    ohne Entgelt mach und in diesem ZEitfenster keine weitere Tätigkeit ausübt wie ist kann man sich hier Krankenversichern/

    Was ändert sich wenn man monatlich ein Taschengeld von EUR 190,00 bekommt?

  • 02
    RE: KV/ PV Beitrag

    Hallo Lucy,
     
    Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst (BFD) sind in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht den Teilnehmern an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG) gleichgestellt. Sie stehen in einem sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis und sind kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig, wenn ihnen Sachbezüge (bzw. eine entsprechende Entgeltersatzleistung) und/oder Taschengeld gewährt werden.
     
    Wird der Bundesfreiwilligendienst allerdings ohne Sach- oder Barbezüge geleistet, tritt keine Sozialversicherungspflicht ein. In diesen Fällen kann – sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind – der Versicherungsschutz über eine Familienversicherung sichergestellt werden.
     
    Sofern Unklarheiten bzgl. des Krankenversicherungsschutzes bestehen, empfehlen wir der betreffenden Person, sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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