Ein hauptberuflich Selbständiger ist seit Jahren freiwillig gesetzlich krankenversichert und kann ab 2023 Altersrente beziehen, optional auch schon rückwirkend ab Nov. 2022. Er möchte seine selbständige Tätigkeit weiterhin hauptberuflich ausüben und muss deshalb weiterhin freiwillig gesetzlich krankenversichert bleiben.
Wie verhält es sich mit den KV-Beiträgen? Wird die gesetzliche Rente (noch vor der Regelaltersgrenze) in voller Höhe bei der Beitragsfestsetzung zur freiwillig ges. KV einbezogen? Mit welchen Beitragszuschüssen der gesetzl. RV kann er rechnen?
Unter welcher Voraussetzung kann er in die KV der Rentner "wechseln", wenn er bislang freiwillig gesetzlich krankenversichert war? Steht ihm diese Möglichkeit offen, wenn er seine Selbständigkeit deutlich reduzieren oder ganz aufgeben würde?