Sehr geehrte Damen und Herren des Expertenforum,
wir haben einen ärztlichen Mitarbeiter, der bei uns als Nebenjob arbeitet. Er leistet nur Nachtbereitschaftsdienste. Das Einkommen liegt überhalb der Geringsfügigkeitsgrenze.
Der Mitarbeiter ist im Hauptjob Selbstständig und in der gesetzlichen Krankenversicherung als Selbstzahler versichert. Dort liegt er überhalb der BBG.
Wie müssen wir den Mitarbeiter verschlüsseln? PG 101, RV, KV und PV mit "0" und ALV mit "1"?Müssen wir Beiträge zur KV und PV abführen oder dem Mitarbeiter einen Zuschuss zahlen?
Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldung.
Freundliche Grüße Katharina Becker