Expertenforum - Kurzzeitpflege

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  • 01
    Kurzzeitpflege

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    kann ein Mitarbeiter für seinen alleinstehenden Onkel (Bruder des Vaters) die Kurzeitpflege für 10 Tage nach § 2 Pflegezeitgesetz in Anspruch nehmen?


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Kurzzeitpflege

    Guten Tag,
     
    im Pflegezeitgesetz hat der Gesetzgeber arbeitsrechtliche Regelungen getroffen, um Beschäftigten die Vereinbarkeit von Beruf und familiären Pflegeaufgaben zu erleichtern. Beschäftigte, die nahe Angehörige pflegen, können demnach Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen. Der Arbeitgeber stellt den Beschäftigten dazu für eine befristete Zeit ganz oder teilweise von der Arbeit frei.
     
    Darüber hinaus gibt es noch die sogenannte kurzzeitige Arbeitsverhinderung. In diesem Fall stellt der Arbeitgeber die Beschäftigten für bis zu zehn Arbeitstage frei, damit sie kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren können.
     
    Als nahe Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner oder Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, Großeltern, Geschwister, Eltern, Schwiegereltern, Schwieger- und Enkelkinder, eigene Kinder oder der Lebenspartner der Geschwister.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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