Bei einer kurzzeitigen Pflege von 10 zusammenhängenden Arbeitstagen wird das Pflegeunterstützungsgeld auch für das Wochenende gezahlt?
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Bei einer kurzzeitigen Pflege von 10 zusammenhängenden Arbeitstagen wird das Pflegeunterstützungsgeld auch für das Wochenende gezahlt?
Vielen Dank für die Antwort
Hallo I.Weber,
das Pflegeunterstützungsgeld soll den Lebensunterhalt von Beschäftigten sichern, die nach § 2 Abs. 1 Pflegezeitgesetz (PflegeZG) kurzzeitig von der Arbeitsleistung freigestellt sind.
Pflegeunterstützungsgeld wird nach Arbeitstagen gezahlt. Insofern sind Wochenenden nur zu berücksichtigen, soweit diese Arbeitstage mit Entgeltausfall für die betreffende Person darstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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