Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Mitarbeiter, der SVpflichtig Beschäftigt war.
Sein Arbeitsverhältnis hat Seitens dem AN zum 12.07. geendet.
Sehr gerne würde der AN jedoch seine Arbeitskraft in Form einer kurzfristigen Beschäftigung anbieten.
Muss hier eine Wartezeit eingehalten werden, damit die kurzfristige Beschäftigung aufgenommen werden kann?
In welchen Fällen muss eine Wartezeit eingehalten werden:
-Wechsel von kurzfristige Beschäftigung zu --> SVpflichtig/geringf. B.
-Wechsel von SVpflichtige Beschäftigung zu --> kurzfristige Beschäftigung
Bis dato war eine Wartezeit von 2 Monaten bekannt, wenn eine kurzfristige Beschäftigung endet, ehe eine neue kurzfristige Beschäftigung angesetzt wird.