Expertenforum - Kurzfristige Beschäftigung während eines vorgeschriebenen Praktikums an einer HH

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  • 01
    Kurzfristige Beschäftigung während eines vorgeschriebenen Praktikums an einer HH

    Ein Schüler der HH muss ein halbjähriges Praktikum in Verbindung mit der dreijährigen/zweijährigen Berufsschule nach Anlage 1 der Praktikum-Ausbildungsverordnung in der Fachrichtung der Höheren Handelsschule (HH12BA) ableisten. Schulbescheinigung liegt für die Zeit 01.08.2023 bis 31.07.2025 vor. Ist er weiter für diesen Zeitraum des Praktikums als Schüler anzusehen oder gilt das Praktikum als Ausbildung? Frage: Kann der Schüler trotzdem bei uns weiter als kurzfristig Beschäftigter im Rahmen der 70 AT beschäftigt werden? Das Entgelt ist in der Regel über 556 EUR, arbeitet nur an Samstag und Sonntagen.

  • 02
    RE: Kurzfristige Beschäftigung während eines vorgeschriebenen Praktikums an einer HH

    Guten Tag,
     
    Absolventinnen und Absolventen der zweijährigen Berufsfachschule, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, erhalten bei Nachweis eines halbjährigen einschlägigen Praktikums (24 Wochen) die „volle“ Fachhochschulreife. Es handelt sich somit um ein vorgeschriebenes Praktikum. Der Status als „Schüler“ bleibt während des Praktikums erhalten. Als vorgeschriebenes Praktikum während der Studienzeit bleibt dieses in allen Zweigen der Sozialversicherung beitragsfrei, unabhängig ob eine Entgeltzahlung erfolgt oder nicht.
    Grund dafür ist, dass es sich hierbei in der Regel nicht um ein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinne handelt, sondern lediglich um eine Verlagerung der Ausbildung von der Berufsschule in den Betrieb. Wenn ein Entgelt gezahlt wird, sind Umlagebeiträge (Insolvenzgeld, U2 und ggf. U1) abzuführen. In einem solchen Fall ist dann eine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ zu erstellen.
     
    Eine nebenher ausgeübte kurzfristige Beschäftigung ist, sofern die Voraussetzungen vorliegen, weiterhin möglich und wird durch die Meldung als „Praktikant“ nicht berührt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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