Expertenforum - Kurzfristige Beschäftigung - unregelmäßige Stunden und Bezahlung

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  • 01
    Kurzfristige Beschäftigung - unregelmäßige Stunden und Bezahlung

    Hallo,


    wir haben einen befristeten Vertrag über eine kurzfristige Beschäftigung für 5 Monate geschlossen mit max 70 Tage. Dieser Vertrag sieht eine regelmäßige Arbeitszeit vor, da u.E. das grundsätzlich arbeitsrechtlich angegeben werden muss.

    Wir sind dennoch immer davon ausgegangen, dass der Mitarbeiter über die Sommersaison als Schwimmmeister unregelmäßig beschäftigt werden kann und auch anhand der tatsächlich gearbeiteten Stunden bezahlt wird. Z.b. Juni 20 Stunden, August 120 Stunden, so wie man ihn aufgrund Krankheit, Vertretung, Wetter benötigt...


    Ist das sozialversicherungsrechtlich korrekt? Arbeitsrechtlich lassen wir den Fall auch von einem Anwalt prüfen.


    Viele Grüße

    J. Mo

  • 02
    RE: Kurzfristige Beschäftigung - unregelmäßige Stunden und Bezahlung

    Guten Tag,
     
    eine kurzfristige Beschäftigung liegt nur dann vor, wenn sie nicht regelmäßig, sondern gelegentlich ausgeübt wird. Hierzu gehören auch Beschäftigungen, die z. B. durch eine längstens für ein Jahr befristete Rahmenvereinbarung mit Arbeitseinsätzen von maximal 70 Arbeitstagen bzw. 90 Kalendertagen begrenzt sind.
     
    Die Ausgestaltung wird von sozialversicherungsrechtlicher Seite nicht weitergehend vorgegeben. Es sind lediglich die maximalen Arbeitstage in dem von Ihnen genannten 5-Monats-Zeitraum einzuhalten, damit Sozialversicherungsfreiheit gegeben ist.

    Unabhängig davon ist die Frage der Berufsmäßigkeit zu berücksichtigen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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