Hallo liebes Expertenteam,
ich habe eine kurzfristig Beschäftigte, die nach einer Woche Arbeit krank geworden ist.
Kürze ich das Gehalt, obwohl die Krankenkasse ja nichts zahlt?
Viele Grüße
Maren Eggers
Fachportal für Arbeitgeber
Kontakt zur AOK
Die Kontaktdaten der AOK unterscheiden sich regional. Bitte wählen Sie Ihre regionale AOK aus, um die passenden Kontaktinformationen zu erhalten.
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
Hallo liebes Expertenteam,
ich habe eine kurzfristig Beschäftigte, die nach einer Woche Arbeit krank geworden ist.
Kürze ich das Gehalt, obwohl die Krankenkasse ja nichts zahlt?
Viele Grüße
Maren Eggers
Sehr geehrte Frau Eggers,
Ihre Frage betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Sie bei Ihrer Frage das Themengebiet Arbeitsrecht bzw. Steuerrecht auswählen.
Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht erst nach vierwöchigem Bestand des Arbeitsverhältnisses. Das heißt, die Mitarbeiterin hat keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Persönliche Ansprechperson
E-Mail-Service