Hallo,
eine 23-jährige familienversicherte Studentin übt derzeit eine geringfügig entlohnte Beschäftigung bei uns aus, beendet diese jedoch zum 30.04.2025.
Ab 01.08.2025 wird sie voraussichtlich gelegentlich in unserem Betrieb als kurzfristig Beschäftigte wieder aushelfen - unter Einhaltung der Zeitgrenzen von 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr, andere kurzfristige Beschäftigungen bestehen/bestanden nicht. Die zuvor ausgeübte geringfügig entlohnte Beschäftigung bleibt ja bei der Betrachtung außen vor.
Nun stellt sich die Frage, ob die Studentin während der Ausübung der kurzfristigen Beschäftigung weiterhin familienversichert bleiben kann oder ob der Verdienst daraus schädlich für die Familienversicherung ist.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.