Sehr geehrtes Expertenteam,
eine kurzfristige Beschäftgiung (maximal 3 Monate bzw. nicht mehr als 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres, keine Berufsmäßigkeit) ist für eine bestehende Familienversicherung unschädlich, auch wenn das Arbeitsentgelt - wie in unserem Falle - 1/7 der Bezugsgröße bzw. 520 € monatlich überschreitet.
Wo findet sich diese Regelung (Gesetz oder Rundschreiben?).
Der kurzfristig beschäftigte Student hat Bedenken, dass die Familienversicherung nicht mehr greift.
Vielen Dank im Voraus.
MfG
Personalabteilung (PA)