Guten Tag,
ein Schüler hat in den Schulferien in einem Betrieb als kurzfristig Beschäftigter gearbeitet.
Nun möchte er danach im selben Betrieb sein vorgeschriebenes Schulpraktikum durchführen.
Zwischen der kurzfristigen beschäftigung und dem Schul-Pflichtpraktikum liegen keine zwei Monate.
Ist das schädlich ? Kollidiert das miteinander ? Beim Praktikum handelt es sich ja eigentlich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um eine Schulveranstaltung. Das Praktikum soll zwar freiwillig vergütet werden, müsste es aber eigentlich nicht. In dem Fall wäre es ja der Personengruppenschlüssel 190.
Meine Frage ist, ob es Probleme gibt, weil keine 2 Monate dazwischen liegen. Oder spielt das hier gar keine Rolle ?