Guten Tag,
eine befristete Beschäftigung (kurzfristig) welche über Nacht ausgeübt wird, muss auf 2 Tage befristet werden? Z. B. 30.11.25-01.12.2025 (Arbeitzeit 08 Uhr am 31.12. bis 03 Uhr am 01.01.)?
Es zählen dann auch 2 Tage zu den 70 möglichen Tage (kurzf.Beschäftigung)?
Vielen Dank!