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  • 01
    kurzfristige Beschäftigung über Monatswechsel 31./1.

    Guten Tag,


    eine für 2 Tage befristete kurzfristige Beschäftigung, welche über Nacht ausgeübt wird, müssen diese Stunden dann auf der Entgeltabrechnung pro Tag aufgesplittet werden? Nehmen wir mal an es betrifft den Jahreswechsel 31.12./01.01.

    Beispiel: Arbeitszeit 20:00 Uhr 31.12.25, bis 03:00 Uhr 01.01.26


    Darf die komplette Arbeitszeit auf den Dezember ausbezahlt werden?

  • 02
    RE: kurzfristige Beschäftigung über Monatswechsel 31./1.

    Guten Tag,
     
    ein Nachtdienst, der sich über zwei Kalendertage erstreckt, gilt als ein Arbeitstag (vgl. hierzu auch Urteil des BFH vom 28. Januar 1994 - VI R 51/93 -, USK 9417).
     
    Für Nachtarbeit gilt der Zeitraum von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr; bei Schichtplanungen über die Datumsgrenze hinweg zählt die Nachtarbeit zu der Kalendernacht, die im Zeitraum 23:00–06:00 liegt (unabhängig vom Datumwechsel).
    Die Abrechnung kann somit für dem Kalendertag des Beginns der Nachtschicht zugeordnet werden. In Ihrem Sachverhalt dem 31.12.. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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