Guten Tag,
eine für 2 Tage befristete kurzfristige Beschäftigung, welche über Nacht ausgeübt wird, müssen diese Stunden dann auf der Entgeltabrechnung pro Tag aufgesplittet werden? Nehmen wir mal an es betrifft den Jahreswechsel 31.12./01.01.
Beispiel: Arbeitszeit 20:00 Uhr 31.12.25, bis 03:00 Uhr 01.01.26
Darf die komplette Arbeitszeit auf den Dezember ausbezahlt werden?