Hallo,
wir hatten von Dez 2024 bis Juni 2025 eine Studentin geringfügig (unter 556€/Monat) beschäftigt. Die Studentin arbeitet nicht im Juli und August 2025.
Ab September 2024 bis Juli 2025 möchten wir ihr eine kurzfristige Beschäftigung mit max. 70 Arbeitstagen anbieten. Die Studentin ist Halbwaise und erhält eine Halbwaisenrente.
Werden die Arbeitstage aus der geringfügigen Beschäftigung (4AT 12/24, 29 AT 01-06/25) auf die 70 Arbeitstage angerechnet?
Ist die Studentin SV-frei versichert, auch wenn sie mehr als 560€ monatlich verdient oder muss sie dann privat eine studentische Krankenversicherung abschließen?
Vielen Dank und viele Grüße
Inge