Hallo,
wir haben eine kurzf. Beschäftigung vom 06.06.2025 - 23.06.2025. Sie hat in der Checkliste angegeben Schülerin zu sein. Allerdings ging aus dem ausgefüllten Personalbogen hervor, dass sie in 06/25 die Schule beendet.
Auf Nachfrage teilte sie mit, dass Sie am 27.06.2025 ihr Abiturzeugnis erhält. Sie sei dann Schulentlasserin mit Berufsausbildungsabsicht.
Jetzt stellt sich uns die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt gilt man als Schülerin und ab welchem Zeitpunkt gilt man als Schulentlasserin? Gilt man erst als Schulentlasserin, wenn man das Abiturzeugnis ausgehändigt bekommen hat (hier am 27.06.2025)? Dann könnten wir sie als kurzf. Beschäftigte verschlüsseln.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.