Sehr geehrtes Expertenforum,
wie bewerte ich bei der Prüfung der Berufsmäßigkeit die Höhe des Verdienstes gegenüber der Hauptbeschäftigung bzw der selbständigen Tätigkeit?
Eine kurzfristige Beschäftigung kommt aufgrund der zeitlichen Aspekte (befristete Beschäftigung bei uns mit ca 45 Einsatztagen) in Betracht. Es wird für 2025 unter 70 Tagen geblieben bzw unter 3 Monaten.
Als Haupttätigkeit (die Frage bezieht sich auf 2 versch. Personen) liegt bei Person A ein anderes Beschäftigungsverhältnis vor mit einem Verdienst von ca 2.500 Euro/Monat
Person B ist selbständig tätig. Der Lebensunterhalt wird durch diese Tätigkeit bestritten, die Höhe des Verdienstes ist nicht bekannt.
Wenn beide Personen bei der kurzfristigen Beschäftigung bei uns wesentlich mehr verdienen - wird auch dann der Aspekt der Berufsmäßigkeit grundsätzlich und ohne Prüfung verneint? Oder gibt es einen Richtwert? (z.B. mehr als 20% ggü den regelmässigen Einnahmen?)
Spreche ich von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung auch dann, wenn ich bspweise bei der kurzfristigen Tätigkeit 6000€-7000€ pro Monat verdiene, im Hauptjob aber nur 2.500€?
Also mehr als das doppelte?
Im voraus vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Mit freundlichen Grüßen
Savanna