Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Fachbereich möchte einen Mitarbeiter mit einer kurzfristigen Beschäftigung einstellen. Dieser befindet sich derzeit bei einem anderen Arbeitgeber in der Altersteilzeit Freistellungsphase (Blockmodell).
Liegen die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung in diesem Fall vor (Stichwort Berufsmäßigkeit) ?
Ist die Ausübung einer kurzfristigen Beschäftigung schädlich für die steuer- und sozialversicherungsfreien Aufstockungsbeträge?
Vielen Dank.