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  • 01
    Kurzfristige Beschäftigung nach Werkstudenten Vertrag

    Guten Tag,

    unser Werkstudent ist ab dem 01.09.2025 exmatrikuliert. Wir möchten ihn aber noch für einen Monat weiter beschäftigen, also vom 01.09.2025 bis zum 30.09.2025. Danach übt der ehemalige Werkstudent ein freiwilliges Praktikum (vom 01.11.2025 bis zum 31.01.2026) in einem anderem Betrieb aus. Kann ich den ehemaligen Werkstudenten vom 01.09. bis zum 30.09.2025 eine kurzfristige Beschäftigung anbieten?


    Viele Grüße

    Angelika Meyer

  • 02
    RE: Kurzfristige Beschäftigung nach Werkstudenten Vertrag

    Guten Tag,
     
    das Werkstudentenprivileg endet grundsätzlich mit der Exmatrikulation. Sofern ein während des Studiums bestehendes
    Beschäftigungsverhältnis, für dass das Werkstudentenprivileg Anwendung findet, über das Ende des Studiums hinaus besteht,
    kann nicht von einer kurzfristigen Beschäftigung ausgegangen werden, das dieses Beschäftigungsverhältnis in der Gesamtheit betrachtet
    keine befristete Beschäftigung darstellt.
     
    Für Ihren Fall bedeutet dass, das ab 01.09.2025 Sozialversicherungspflicht vorliegt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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