Guten Tag,
unser Werkstudent ist ab dem 01.09.2025 exmatrikuliert. Wir möchten ihn aber noch für einen Monat weiter beschäftigen, also vom 01.09.2025 bis zum 30.09.2025. Danach übt der ehemalige Werkstudent ein freiwilliges Praktikum (vom 01.11.2025 bis zum 31.01.2026) in einem anderem Betrieb aus. Kann ich den ehemaligen Werkstudenten vom 01.09. bis zum 30.09.2025 eine kurzfristige Beschäftigung anbieten?
Viele Grüße
Angelika Meyer