Liebes Expertenforum,
für eine Aushilfe soll eine Anstellung ab 01.10.2024 als kurzfristig Beschäftigter erfolgen. Die Anstellung ist befristet vom 01.10.24-31.12.24. Die Arbeitstage in der Zeit belaufen sich auf 30-35 Arbeitstage. Entgelt ist monatlich ca. € 1.200,00.
Die Aushilfe ist Schüler einer Berufsfachschule zum Sozialassistent. Er muss Praxisstunden nachweisen und arbeitet im Rahmen des Praktikums in der Kita ohne Entgelt An freien Tagen, währen des Blockunterrichtes und in den Ferien soll die kurzfristige Beschäftigung beim Arbeitgeber ausgeführt werden.
Des Weiteren hat er noch eine geringfügige Beschäftigung mit monatlich ca. € 500,00 Verdienst.
Fachabitur 30.06.2023
FSJ 01.07.23-30.06.24 mit monatlichem Entgelt i. H. v. 440,00 €
Ist eine kurzfristige Beschäftigung möglich oder ist Berufsmäßigkeit aufgrund der Vorbeschäftigung im FSJ anzunehmen?
Kann er weiter in der Familienversicherung bleiben?
Vielen Dank.