Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beabsichtigen eine Abiturientin als kurzfristig Beschäftigte, mit mehr als 556 €, anzustellen.
Es liegen keine Vorbeschäftigungen vor.
Die Person ist quasi Studienbewerber, hat für die Uni zunächst eine Ablehnung erhalten.
Weitere konkreten Pläne oder Verträge liegen nicht vor.
Nun stellt sich uns die Frage, ob wir Nachweise hierfür benötigen.
Müssen wir zudem klären, welche Absichten die Abiturientin hat, damit sie nicht später doch Versicherungspflichtig wird, weil sie eine Ausbildung oder ein Praktikum beginnt, die aber heute noch nicht absehbar sind?
Reicht der Staus Studienbewerber zum Zeitpunkt der Vertragsabschlusses aus?
Was ist falls sich, während der kurzfristigen Beschäftigung bei uns, ein Praktikumsverhältnis im Anschluss bei einem anderen Arbeitgeber anbahnt?
Liegt damit immer noch keine Berufsmäßigkeit vor?
Vielen Dank und viele Grüße