Hallo Expertenforum,
wir haben einen Studenten für die Zeit vom 01.08.2025 bis 31.10.2025 eingestellt und als kurzfristige Beschäftigung abgerechnet. Ab 01.11.2025 soll nun ein neuer Vertrag als Werkstudent folgen. Ändert sich durch den Werkstudentenvertrag etwas an der Beurteilung der kurzf. Beschäftigung?