Liebes AOK-Team,
wir planen einen Beschäftigten, der ab 01.01.2025 in Altersrente für besonders langjährige Versicherte geht, danach als kurzfristigen Beschäftigten einzusetzen und pauschal zu versteuern.
Eine geringfügige Beschäftigung ist nicht möglich, da er diese bereits bei einem anderen Arbeitgeber ausübt und weiter ausüben wird.
Der Einsatz erfolgt unregelmässig, aber es ist natürlich absehbar, dass er immer wieder zum Einsatz kommt, da er weiterhin Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Die 70 Tage im Kalenderjahr werden natürlich nicht überschritten. Als Stundenlohn werden 18 € vereinbart.
Sehen Sie Probleme bei der Beschäftigung als kurzfristig Beschäftigten mit pauschaler Versteuerung.
Vielen Dank im Voraus.