Guten Tag,
zwischen Schulabschluss und beabsichtigtem Studium kann eine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt werden, welche nicht als berufsmäßig angesehen wird aufgrund des Status der Person (lt. Weiterbildung Fachassi Lohn und Gehalt sowie Checkliste Haufe).
Wie verhält es sich, wenn dazwischen ein Jahr liegt, ist dann auch eine kurzfristige Beschäftigung möglich, wenn die Zeitgrenzen eingehalten werden? (z.B. 3 Monate 2024 und noch einmal 3 Monate 2025)?
Vorher sollte auf jeden Fall geklärt werden, ob er in dieser Zeit als arbeitssuchend gemeldet ist, richtig?
Bisher war er privat versichert (über die Eltern).
Kann diese Versicherung während der Aufnahme einer kurzfristigen Beschäftigung weitergeführt werden?
Vielen Dank für die Unterstützung.