Guten Tag,
wir hatten jetzt einen Lehrgang, bei dem gesagt wurde, dass Schüler und Aushilfen, welche das 2. Mal im Unternehmen als Kurzfristig Beschäftigte arbeiten, nicht mehr als kurzfristig gelten, da dies eine Regelmäßigkeit wäre und somit Berufsmäßig.
Wir haben ua Schüler, die kommen in jeden Ferien mal arbeiten, jedes Jahr. Die Grenze von 70 Tagen wird pro Jahr eingehalten. Wären die dann schon ab dem 2. Jahr nicht mehr als Kurzfristig abzurechnen? Das Gleiche gilt für Aushilfen, die zum Beispiel jedes Jahr zum Räderwechseln in den Autohäusern aushelfen.
Alles andere wurde immer abgeprüft betreffs Berufsmäßigkeit, es geht hier wirklich um die Aussage der Wiederholung.
Mit freundlichen Grüßen
Ines