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  • 01
    Kurzfristige Beschäftigung / Berufsmäßigkeit

    Hallo,

    eine Aushilfe ist drei Wochen beschäftigt, ihr Entgelt liegt über der Geringfügigkeitsgrenze. Von der Beschäftigungsdauer her ist das Arbeitsverhältnis ja auf jeden Fall als kurzfristig einzustufen. Nun bin ich an der Prüfung der Berufsmäßigkeit. Die Aushilfe war nach dem Schulabschluss bereits ein halbes Jahr im Ausland, ist nun für eine zeitlang wieder hier und jobbt in dieser Zeit und wohnt bei den Eltern. Danach geht es (voraussichtlich) nochmals auf die Reise, bevor dann ein Studium beginnt. Arbeitssuchend gemeldet ist sie nicht.

    Darf hier eine kurzfristige Beschäftigung angenommen werden oder ist Berufsmäßigkeit gegeben?

     

  • 02
    RE: Kurzfristige Beschäftigung / Berufsmäßigkeit

    Guten Tag,
     
    in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt ist vor der Frage der Berufsmäßigkeit zu klären, ob die Zeitgrenze von drei Monaten bzw. 70 Arbeitstagen durch anrechenbare Vorbeschäftigungen überschritten wird. Sofern dies der Fall sein sollte, ist die Berufsmäßigkeit nicht weiter zu prüfen, da bereits wegen Überschreitung der Zeitgrenze eine kurzfristige Beschäftigung ausgeschlossen ist.
     
    Grundsätzlich kann eine kurzfristige Beschäftigung nicht vorliegen, wenn diese berufsmäßig ausgeübt wird. Eine Beschäftigung wird dann berufsmäßig ausgeübt, wenn sie für den Beschäftigten nicht nur von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist und er damit seinen Lebensunterhalt überwiegend bestreitet.
     
    Dabei ist bei Schulentlassenen dann Berufsmäßigkeit zu unterstellen, wenn diese dem Personenkreis der Berufstätigen angehören und mehrfache Beschäftigungen aufnehmen.  Die generelle Annahme, dass Berufsmäßigkeit zwischen Schulentlassung und nächstmöglichen Studium nicht vorliegt, ist aus unserer Sicht hier nicht anzuwenden.
     
    Daher liegt in dem von Ihnen geschilderten Fall Berufsmäßigkeit vor, da diese Beschäftigungen im wesentlichen zur Deckung des Lebensunterhaltes dienen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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