Ein Mitarbeiter ist bei uns im Jahre 2025 aus dem Unternehmen ausgeschieden. Er erhält eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Die Regelaltersgrenze erreicht er am 01.09.2027.
Kann der Mitarbeiter bei uns eine kurzfristige Beschäftiung aufnehmen?
Er bekommt eine Altersrente für schwerbinderte Menschen und läuft doch somit als Rentner, oder muss ich ihn als berufsmäßig ansehen da er noch dem Arbeitsmarkt (Regelaltersgrenze noch nicht erreicht) zur Verfügung steht?
Falls eine kurzfristige Beschäftigung nicht möglich ist und er versicherungspflichtig wird, wie ist dann die Beitragsgruppe? 3111?