Hallo,
ich habe eine Landwirdschaft und möchte gerne für drei Monate Arbeitnehmer aus Georgien beschäftigen. Ich habe gehört, dass ich diese kurzfristige Beschäftigung nicht mit KV/PV melden muss. Ist das so richtig? Oder gibt es etwas, was ich bzgl. Krankenversicherung beachten muss?
VG