Expertenforum - Kurzfristige Beschäftigung Anrechnung Probezeit auf nachfolgende SV Pflichtige Beschäftigung

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  • 01
    Kurzfristige Beschäftigung Anrechnung Probezeit auf nachfolgende SV Pflichtige Beschäftigung

    Arbeitnehmer war für 70 Tage bis zum 31.10.24 als kurzfristig Beschäftigter angestellt. Ab 01.11.24 tritt er beim selben Arbeitgeber in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis (es handelt sich hierbei um den selben Tätigkeitsbereich).

    Werden nun die 70 Tage im Rahmen der kurzfristigen Beschäftigung auf die Dauer der Probezeit im sozialversicherungspflichtigen Verhältnis angerechnet?

  • 02
    RE: Kurzfristige Beschäftigung Anrechnung Probezeit auf nachfolgende SV Pflichtige Beschäftigung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die im Rahmen der kurzfristigen Beschäftigung zurückgelegte Beschäftigungszeit wird hier sowohl auf die Probezeit als auch auf die Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz angerechnet, da beide Arbeitsverhältnisse nahtlos aneinander anschließen (also die kurzfristige Beschäftigung und das ab 01.11.2024 beginnende Arbeitsverhältnis).


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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