Um die Arbeit in unserem Werk kennenzulernen wurde eine Person mit einer kurzfristigen Beschäftigung vom 01.10.2025 bis 31.12.2025 eingestellt. Das Entgelt überstieg die Minijob-Grenze. Nun plant die Person, im Mai nächsten Jahres ins Ausland zu gehen und dort nach der Heirat das weitere Leben zu verbringen. Dabei stellte sich uns die Frage, ob wir diese Person z. B. vom 10.01.2026 bis 09.04.2026 nochmals als "Kurzfristige Beschäftigung" einstellen können, da diese Zeiträume ja - nach unserem Kenntnisstand für innerhalb eines Kalenderjahres - nicht für innerhalb eines 12-Monats-Zeitraumes - gelten?
Alternativ ist die Überlegung, sie nochmals für einen Drei-Monats-Zeitraum als "Praktikantin" zum Kennenlernen unserer Arbeit einzustellen. Was ist hierbei zu beachten?