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  • 01
    kurzfristige Beschäftigung

    Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt, kurzfristige Beschäftigung ohne Vorbeschäftigungszeiten für 9 Tage. 2 AN die hauptberuflich selbständig sind.

    Können Sie nachfolgender Einordung folgen:

    1. AN Verdienst 430,00 € es ist keine Berufsmäßigkeit zu prüfen = beitragsfreie kurzfristige Beschäftigung?


    2. AN Verdienst 1.100,00 € es liegt Berufsmäßigkeit vor = keine kurzfristige Beschäftigung, beitragspflichtig in allen Zweigen der SV als Midijob?


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    Kluge

  • 02
    RE: kurzfristige Beschäftigung

    Hallo Kluge,
     
    bei kurzfristigen Beschäftigungen, die neben einer (Haupt-)Beschäftigung ausgeübt werden, kann angenommen werden, dass sie von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung und deshalb grundsätzlich nicht berufsmäßig ist. Dies gilt auch für die neben einer selbstständigen Tätigkeit ausgeübte kurzfristige Beschäftigung. Die Höhe des Entgelts ist hierbei unbedeutend.
     
    Somit wäre in beiden Fällen eine kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung neben einer selbstständigen Tätigkeit grundsätzlich möglich. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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