Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt, kurzfristige Beschäftigung ohne Vorbeschäftigungszeiten für 9 Tage. 2 AN die hauptberuflich selbständig sind.
Können Sie nachfolgender Einordung folgen:
1. AN Verdienst 430,00 € es ist keine Berufsmäßigkeit zu prüfen = beitragsfreie kurzfristige Beschäftigung?
2. AN Verdienst 1.100,00 € es liegt Berufsmäßigkeit vor = keine kurzfristige Beschäftigung, beitragspflichtig in allen Zweigen der SV als Midijob?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Kluge