Expertenforum - Kurzfristige Beschäftigung

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  • 01
    Kurzfristige Beschäftigung

    Hallo Expertenteam,


    eine Studentin soll für den Zeitraum vom 15.05. bis 31.08.2025 (nicht mehr als 70 Arbeitstage als kurzfristig Beschäftigte eingestellt werden, Verdienst monatlich über 556,00 €, 24 Std., 3 Arbeitstage / Woche).

    Im Anschluss, ab 01.09.2025, soll sie beim gleichen Arbeitgeber entweder als Minijobberin, als Werkstudentin 20 Std./Wo. oder als Teilzeitkraft, sv-pflichtig mit 30 Std./Wo. eingestellt werden. Kann die die Beschäftigung vom 15.05. bis 31.08.2025 als kurzfristige Beschäftigung abgerechnet werden?

    Danke für Ihre Hilfe

  • 02
    RE: Kurzfristige Beschäftigung

    Hallo Lohnabrechner04,
     
    wird im direkten Anschluss an eine kurzfristige Beschäftigung eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, eine Werkstudentenbeschäftigung oder ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (in Teilzeit) aufgenommen, hat dies keine Auswirkungen auf die Beurteilung der kurzfristigen Beschäftigung, sofern die entsprechenden Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Kurzfristige Beschäftigung

    Hallo Expertenteam,


    danke für Ihre Antwort.


    Ich habe gerade in einem anderen Beitrag vom 11.04.2025 gesehen, dass bei Weiterbeschäftigung 2 Monate dazwischen liegen müssen. Ist das korrekt?

    (Beitrag / Frage: Kurzfristige Beschäftigung mit Weiterbeschäftigung von Stefanie M., 11.04.2025)

    Nochmals Danke für Ihre Hilfe

  • 04
    RE: Kurzfristige Beschäftigung

    Hallo Lohnabrechner04,
     
    aufgrund der vielen komplexen Sachverhaltsanfragen bitten wir um Verständnis, dass wir zu Ihrer Rückfrage im Rahmen unseres „24-Stunden-Service“ bisher noch keine Stellungnahme abgeben konnten. Eine Beantwortung Ihrer Fragen erhalten Sie schnellstmöglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam 

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