Hallo Expertenteam,
eine Studentin soll für den Zeitraum vom 15.05. bis 31.08.2025 (nicht mehr als 70 Arbeitstage als kurzfristig Beschäftigte eingestellt werden, Verdienst monatlich über 556,00 €, 24 Std., 3 Arbeitstage / Woche).
Im Anschluss, ab 01.09.2025, soll sie beim gleichen Arbeitgeber entweder als Minijobberin, als Werkstudentin 20 Std./Wo. oder als Teilzeitkraft, sv-pflichtig mit 30 Std./Wo. eingestellt werden. Kann die die Beschäftigung vom 15.05. bis 31.08.2025 als kurzfristige Beschäftigung abgerechnet werden?
Danke für Ihre Hilfe