Kurzfristige Beschäftigung
Ein Student hat bei uns ein freiwilliges Praktikum für 2 Monate (März und April) befristet jeweils 3 Tage pro Woche gemacht. Wir haben die Beschäftigung kurzfristig abgerechnet. Nun möchte er ab Juni bis August wieder für 3 Tage pro Woche bei uns eine Teilzeitbeschäftigung tätigen. Wenn wir die Tage zusammenrechnen, 1 Beschäftigung 27 Tage und zweite Beschäftigung 39 Tage = 66 Tage. Ist dann die zweite Beschäftigung auch eine kurzfristige Beschäftigung? Gehalt liegt über der Minijobgrenze.