Expertenforum - Kurzfristige Beschäftigung

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  • 01
    Kurzfristige Beschäftigung

    Kurzfristige Beschäftigung

    Ein Student hat bei uns ein freiwilliges Praktikum für 2 Monate (März und April) befristet jeweils 3 Tage pro Woche gemacht. Wir haben die Beschäftigung kurzfristig abgerechnet. Nun möchte er ab Juni bis August wieder für 3 Tage pro Woche bei uns eine Teilzeitbeschäftigung tätigen. Wenn wir die Tage zusammenrechnen, 1 Beschäftigung 27 Tage und zweite Beschäftigung 39 Tage = 66 Tage. Ist dann die zweite Beschäftigung auch eine kurzfristige Beschäftigung? Gehalt liegt über der Minijobgrenze.

     

  • 02
    RE: Kurzfristige Beschäftigung

    Guten Tag,
     
    eine kurzfristige und damit sozialversicherungsfreie Beschäftigung liegt vor, wenn die im Voraus vertraglich befristete Beschäftigung auf nicht mehr als
    drei Monaten oder insgesamt 70 Arbeitstage im Kalenderjahr angelegt ist.
     
    Bei dieser Betrachtung sind die drei Monate und die 70 Arbeitstage gleichwertige Alternativen. Bei der Prüfung der Zeiträume sind mehrerer aufeinanderfolgende kurzfristige
    Beschäftigungen zusammenzurechnen. Sofern nach Zusammenrechnung die maßgeblichen Grenzen nicht überschritten werden, könne grundsätzlich kurzfristige Beschäftigungen
    vorliegen.
     
    In dem von Ihnen geschilderten Fall werden durch die Zusammenrechnung der zwei befristeten Beschäftigungen zwar die 3 Monate überschritten, aber nicht die 70 Arbeitstage.
     
    Unter der Voraussetzung, dass hier im laufenden Kalenderjahr keine weiteren anrechenbaren Beschäftigungen bestehen, kann auch die zweite Beschäftigung als kurzfristige
    Beschäftigung betrachtet werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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