Hallo liebe Experten,
ich habe eine Mitarbeiterin, die
- 2021 Abitur gemacht hat
- Im Anschluss 3 jährige Berufsfachschule, da kein Studienplatz bekommen.
- von 11/24 - 01/25 kurzfristige Beschäftigung bei Vorarbeitgeber.
Sie möchte bei uns eine kurzfristige Beschäftigung (05-07) ausüben. Aufgrund der Zusammenrechnung mit 01/25 passt das schon mal nicht. jetzt möchte sie den ersten Monat pflichtig abgerechnet werden und die folgenden 2 als kurzfristig. Das ist doch nicht möglich! Es werden doch alle Beschäftigungen über 556€ zusammengerechnet und somit ist die Beschäftigung berufsmäßig und komplett pflichtig. Die zukünftige Mitarbeiterin meint außerdem, sie hat den Status Schulentlassene mit Studienabsicht. Zwischen Abitur und evtl. Studium in 2025 sind aber einige Jahre vergangen. Gilt der Status Schulentlassene mit Studienabsicht auch nach einer Berufsfachschule?
vielen lieben Dank für Ihre Hilfe