Liebes Expertenforum,
ein Arbeitnehmer hat bei uns bis Ende Dezember 2024 eine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt. Diese war vertraglich befristet. Zum 01.02.2025 würden wir den Arbeitnehmer gern auf geringfügiger Basis für ein neues Projekt erneut anstellen. Ist diese Konstellation ohne Gefährdung der vorausgehenden kurzfristigen Beschäftigung möglich oder müssen zwingend 2 Monate zwischen beiden Beschäftigungen liegen?
Vielen Dank und freundliche Grüße