Eine Studentin war vom 3.-26.8.24 mit insgesamt 93,5 Stunden beschäftigt. Ende September 2024 gibt sie ihre Bachelorarbeit ab und beendet das Studium mit diesem Sommersemester. Kann sie kurzfristig beschäftigt werden (Status Studentin gilt ja noch bis mindestens 30.9.24)?
Anschließend wird sie ab 03/25 einen Bundesfreiwilligendienst machen und sich eventuell nach dem Studium arbeitslos melden.
Wenn keine kurzfristige Beschäftigung erfolgen kann, dann aber doch als Werkstudentin (sie hat in den letzten 12 Monaten nicht gearbeitet) und da die Tätigkeit in den Semesterferien war, kann sie über 20 Wochenstunden erfolgen.