Hallo zusammen,
wenn die kurzfristige Beschäftigung vom Arbeitgeber pauschal versteuert wird, gibt es ja die Voraussetzung, dass es nicht mehr als 18 zusammenhängende Tage sein dürfen.
Dürfen es nicht mehr als 18 Tage insgesamt sein oder dürfen nur nicht mehr 18 Tage zusammenhängen?
also Beispiel: wenn die Beschäftigung in drei Wochen je zwei Arbeitstage à 150€ und danach zusammenhängende 15 Arbeitstage à 150€ verursachen würde, sind das weniger als 18 zusammenhängende Tage, aber auch mehr als 18 Tage insgesamt, nämlich 21.
Zweite Frage dazu.
dieser pauschalversteuerte Lohn wird dann bei der jährlichen Steuererklärung des Arbeitnehmers nicht mehr berücksichtigt, korrekt?
Danke vorab.