Expertenforum - Kurzfristig und mehrere Minijobs

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  • 01
    Kurzfristig und mehrere Minijobs

    Hallo,

    kann man kurzfristig arbeiten und nebenher noch 2 Minijobs ausführen?

    Was sind die Bedingungen?

    VG M.S.

  • 02
    RE: Kurzfristig und mehrere Minijobs

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor, wenn die Beschäftigung gelegentlich ausgeübt wird und im Laufe eines Kalenderjahres auf eine Dauer von maximal drei Monaten (90 Kalendertage) oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Eine Beschäftigung ist jedoch nicht kurzfristig, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird und das Entgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze (2025: 556 Euro) liegt. Eine Beschäftigung wird berufsmäßig ausgeübt, wenn sie für den Beschäftigten nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist.
     
    Sofern die Voraussetzungen vorliegen, kann eine kurzfristige Beschäftigung neben einem oder mehreren Minijobs ausgeübt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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