Hallo Zusammen,
wir haben für den gesetzlich vorgegebenen Zeitraum einen AN als kurzfristig Beschäftigen geführt. Dieser Zeitraum ist nun vorbei, der Kollege soll aber weiterhin beschäftigt werden.
Er ist Werkstudent.
Gibt es hier ein Problem ihn direkt im Anschluss an die kurzfristige Beschäftigung als Werkstudent zu führen? Muss eine Frist von 2 Monaten dazwischen liegen? Wo finde ich die gesetzliche Regelung dazu?
Ich kann leider keine Antwort finden.
Vielen Dank im Voraus!