Hallo,
wir befinden uns im Grenzgebiet zu Tschechien und kooperieren mit den tschechischen Nachbargemeinden als Kommune in verschiedenen Bereichen (grenzüberschreitende Projekte). Dafür sind regelmäßig Treffen mit den tschechischen Amtskollegen nötig. Frage: Spricht man bei einem kurzen Termin (ohne Übernachtung, nur kurzer Tagestermin) im Ausland (Tschechien) auch schon von Entsendung und muss man auch für diese kurzen Termine eine A1-Bescheinigung beantragen oder den Auslandsaufenthalt sonst irgendwie melden?
Vielen Dank im Voraus für eine kurze Rückmeldung!
Stefanie Krajczyk
Personalstelle, Markt Lam