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  • 01
    kurzer Termin im Ausland - Entsendung?

    Hallo,

    wir befinden uns im Grenzgebiet zu Tschechien und kooperieren mit den tschechischen Nachbargemeinden als Kommune in verschiedenen Bereichen (grenzüberschreitende Projekte). Dafür sind regelmäßig Treffen mit den tschechischen Amtskollegen nötig. Frage: Spricht man bei einem kurzen Termin (ohne Übernachtung, nur kurzer Tagestermin) im Ausland (Tschechien) auch schon von Entsendung und muss man auch für diese kurzen Termine eine A1-Bescheinigung beantragen oder den Auslandsaufenthalt sonst irgendwie melden?


    Vielen Dank im Voraus für eine kurze Rückmeldung!

    Stefanie Krajczyk

    Personalstelle, Markt Lam

  • 02
    RE: kurzer Termin im Ausland - Entsendung?

    Hallo Frau Krajczyk,
     
    die Verpflichtung, mit einer A1-Bescheinigung nachzuweisen, dass die deutschen Rechtsvorschriften gelten, wenn eine Person (zeitweise) in einem anderen EU-Mitgliedsstaat (hier: Tschechien) eingesetzt wird, gilt unverändert. Demzufolge ist grundsätzlich eine A1-Bescheinigung für jede auch nur vorübergehende Entsendung in einen anderen Mitgliedstaat bei dem zuständigen Träger im Voraus zu beantragen.
     
    Dies gilt selbst dann, wenn die Tätigkeit auf einen Tag oder „nur“ wenige Stunden begrenzt ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: kurzer Termin im Ausland - Entsendung?

    Hallo, bei regelmäßiger Tätigkeit wäre für den Fragesteller vielleicht auch die Bescheinigung über "Gewöhnliche Erwerbstätigkeit in zwei oder mehr Mitgliedsstaaten" interessant. Das nutzen wir auch und die gilt dann fünf Jahre.

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